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05.09.2016

Absetzbarkeit von Spenden für die Renovierung nur bis Ende 2016


Steuerbegünstigt für unsere Pfarrkirche spenden:

Damit Sie Ihre Spende für die Renovierung der Pfarrkirche Enzersfeld von der Steuer absetzen können, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

Nicht absetzbar sind Spenden, die direkt auf das Konto der Pfarre überwiesen werden.

Steuerbegünstigte Spenden an das Bundesdenkmalamt sind nur noch bis Jahresende 2016 möglich. Spenden, die 2017 beim Bundesdenkmalamt eintreffen, werden nicht mehr unserem Projekt zugeordnet. 

 

Absetzbar sind nur Spenden an das Bundesdenkmalamt auf folgendes Konto:
Empfänger: Bundesdenkmalamt 1010 Wien
IBAN: AT07 0100 0000 0503 1050
Verwendungszweck: Spende GZ 7902, 2202 Enzersfeld Pfk, 
Zustimmung: J

Zahlscheine für Ihre Spende sind im Pfarrhof erhältlich.

GZ 7902 ist die Geschäftszahl, unter der unser Vorhaben beim Bundesdenkmalamt registriert ist.

Zustimmung: J bedeutet, dass uns das Bundesdenkmalamt den Namen des Spenders und die Höhe der Spende bekanntgeben darf. Wenn dieser Vermerk fehlt, bleibt die Spende aus Datenschutzgründen anonym.

Damit ist Ihre Spende in der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung unter Sonderausgaben, Punkt 459, absetzbar.

 

Weitere Auskünfte gibt die Pfarrkanzlei.

Aktueller Spendenstand - Spendenbarometer


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